Verbandsregeln KRLS Niedersachsen

Gültigkeit ab dem 01.03.2023

Überblick über die Verbandsregeln:

  1. Mitgliedschaft
  2. Ausschluss und Entlassung aus dem Verband
    • Abwerbeverbot
    • Strafrechtliche Texte
    • Störung unserer Verbandsgemeinschaft
    • Copyright unserer Verbandsregeln, Verbandsforum und unserer Verbandsstruktur
    • Ausschluss
    • Entlassung
    • Abmeldung im Verband
  3. Einsätze im Verband
    • Freigegebene Einsätze
    • Verbands-Großeinsatz
    • Verbands-Event
    • Sperrfahrzeuge
    • Beenden von Einsätzen
  4. Freigegebene Gebäude im Verband
    • Freigegebene Gebäude im Verband
    • Verbandsschulen
  5. Verbandskasse
  6. Verbandsregeln akzeptieren
  7. © Copyright


Das Motto “Miteinander und Füreinander” steht in unserem Verband an oberster Stelle.

Da jeder verschieden ist und auch eigene Ansichten und Vorstellungen hat,
möchten wir mit unseren Verbandsregeln einen guten Zusammenhalt fördern.

1. Mitgliedschaft:

In unserem Verband sind alle Mitspieler herzlich willkommen!
Der Baufortschritt und der Dienstgrad im Leitstellenspiel ist dabei nicht relevant.
In seinem eigenen Account darf jeder seine Gebäude und Fahrzeuge so beschaffen, wie er es möchte.
Dabei ist es auch egal ob realistisch oder fiktiv gebaut wird.

Inaktive Mitglieder, die sich nicht abgemeldet haben,
werden ab 60 Tage Inaktivität (Status ROT) aus unserem unserem Verband entfernt.
Jedem steht hier natürlich frei, zukünftig wieder in unserem Verband tätig zu werden.

Abmeldungen (Beispielsweise Auslandeinsätze Bundeswehr, Krankenhausaufenthalte, Kur, Urlaub, usw.),
werden selbstverständlich toleriert und berücksichtigt!
Abmeldungen können auf https://krls-nds.de/abmeldung/ abgegeben werden.

Für alle Mitglieder im Verband gilt:
Finanzielle oder sachliche Ansprüche, sowie der Rechtsweg
ist in jeder Form gegenüber allen anderen im Verband ausgeschlossen!

2. Ausschluss und Entlassung aus den Verband:

Abwerbeverbot
Wir sehen es als Selbstverständlich an, dass Mitglieder von anderen Verbänden nicht dazu beeinflusst werden durch Abwerbung ihre bisherige Verbandsmitgliedschaft aufzugeben, um zu unseren Verband zu wechseln.
Der Wechsel in unserem Verband soll immer aus freier Entscheidung geschehen.

Strafrechtliche Texte
Beleidigungen, Hassreden, fremdenfeindliche Äußerungen, Verleumdung, Mobbing und ähnliches
sind im Chat und Forum vom Leitstellenspiel, sowie in den WhatsApp-Gruppen und auf unseren Internetseiten Verboten!

Störung unserer Verbandsgemeinschaft
Absichtliche Störung unsere Verbandsgemeinschaft.
Beispielsweise durch häufige Missachtung der Verbandsregeln oder
durch mehrmalige Nichtbeachtung der Einsatz-Rückmeldungen (Sperrfahrzeug und ähnliches).

Copyright unserer Verbandsregeln, Verbandsform und unserer Verbandsstruktur
Wer unsere Texte, Vorlagen und Strukturen (unter anderem die C-Dienst-Struktur)
unerlaubt kopiert und wiederverwendet bricht die Copyright-Rechte unseres Verbandes und des Verbandsgründers Lagedienstführer, welche bei Zuwiderhandlung nach §10 Abs. 2 und 3 UrhG nachverfolgt werden.

Ausschluss aus dem Verband
Bei Zuwiderhandlungen der Verbandsregeln kann dies bis zu einem
lebenslänglichen Ausschluss (Verbandsbewerbungsverbot) unseres Verbands führen!

Entlassung aus dem Verband:
Wenn ein Mitglied seit 60 Tagen inaktiv ist ohne sich vorab abzumelden, wird das Mitglied entlassen.

Abmeldung im Verband ist hier Möglich (kein Grund erforderlich!):
https://krls-nds.de/zeitliche-abmeldung-vom-leitstellenspiel/
Wenn Mitglieder 60 Tage nach dem Abmeldezeitraum weiterhin inaktiv sind,
werden sie ebenfalls als nicht abgemeldet geführt und entlassen.

Eine neue Bewerbung im Verband ist jederzeit wieder möglich.

3. Einsätze im Verband:

Freigegebene Einsätze

Freigegebene Einsätze dienen dazu,
– dass alle Mitglieder im Verband am Einsatz mitverdienen können
– dass Einsätze durch angeforderte Fahrzeuge schneller abgearbeitet werden können.

Folgendes gilt bei freigegebenen Einsätzen:

  1. Alle Einsätze sind frei, keine Mindestanforderung von Credits
  2. Alle Einsätze mit (möglichen) Verletzten oder Gefangenen sind automatisch FREI zum Abtransport für alle Mitglieder. Falls vorhanden ist die Einsatz-Rückmeldung entsprechend zu beachten
  3. Geplante Einsätze nur vollständig aufgefüllt freigegeben.
    Bei fehlenden Fahrzeugen oder fehlendem Personal
    ist sofort eine entsprechende Rückmeldung mit Glocke im Chat abzugeben
  4. Auszeichnungs- oder Saison-Einsätze, wo sich jeder eine Medaille / Auszeichnung verdienen kann,
    sollten eine Gewisse Zeit für alle Mitglieder verfügbar bleiben
    (Rückmeldung mit Sperrfahrzeug und Sperrzeit empfohlen)
  5. Sprechwünsche sind zeitnah abzuarbeiten (empfohlen maximal 1 Stunde).
    Ansonsten dürfen die Sprechwunsch-Admins eingreifen.
  6. Bei Hilfegesuch eines Mitspielers via Kommentarfunktion und Glocke kann die entsprechende Hilfe sofort geschickt werden, sodass der Einsatz schnellstmöglich beendet werden kann.
    Fahrzeuge die bereits auf Fahrt sind können ignoriert werden, um das Hilfegesuch schnellstmöglich zu erfüllen.
  7. Der jeweilige aktive A-Dienst und B-Dienst hat das Recht
    sich über die Rückmeldung eines Einsatzes hinweg zusetzen,
    wenn es im Interesse des Verbandes und deren Mitglieder ist.
    Grund hierfür kann zum Beispiel sein, dass Einsätze die älter als 24 Stunden sind verfallen und
    in der folgenden Nacht vom Leitstellenspiel-System automatisch gelöscht werden.

Verbands-Großeinsatz

Verbandsgroß-Einsätze (VGE)
– werden von Montag bis Samstag einmal täglich vom Verband aus gestartet.
– können von jedem Mitglied jederzeit und so oft wie gewünscht mit eigenkosten gestartet werden.

Wer einen VGE startet hat folgendes zu beachten:

  1. Einsatzbezeichnung am Anfang mit
    VGE: Einsatzname.
    Dies dient zur besseren Übersicht in der Einsatzliste.
  2. Im Verbands-Großeinsatz eine Rückmeldung mit Glocke für den Verbandschat hinterlegen.
    Textinhalt: VGE: Einsatzname, Ort, Besonderheiten, Sperrzeit und Sperrfahrzeug
  3. Verletzte und Gefangene im VGE sind Grundsätzlich FREI für alle Mitglieder,
    wenn es in der Rückmeldung nicht explizit hinterlegt wurde.
  4. Wer Fahrzeuge zum Abtransport von Verletzten oder Gefangenen schickt,
    hat diese innerhalb von einer Stunde abzutransportieren
  5. Die Organisation und Fertigstellung des VGE obliegt immer dem Ersteller des VGE.
    Bei Problemen Support von den entsprechenden B-Dienst oder A-Dienst anfordern.

Verbands-Event

Verbands-Events
– werden wöchentlich am Sonntag vom Verband aus gestartet.
– können von jedem Mitglied mit eigenkosten gestartet werden.

Wer ein Event startet hat folgendes zu beachten:

  1. Bei Verbands-Events:
    Der Ersteller hat rechtzeitig einen passenden Bereitstellungsraum (BR) zu organisieren (mind. 12 Stunden vorher),
    um Unterstützung von Mitglieder aus größerer Entfernung zu bekommen, zudem können diese dann mitverdienen.
  2. Generell sind alle Einsätze im Event frei und selbstständig abzuarbeiten.
  3. Verletzte und Gefangene sind im Event generell FREI für alle Mitglieder.
  4. Wer Fahrzeuge zum Abtransport von Verletzten oder Gefangenen schickt,
    hat diese innerhalb von einer Stunde abzutransportieren
  5. Die Organisation und Fertigstellung des Event obliegt immer dem Ersteller des Events.
    Bei Problemen Support von den entsprechenden B-Dienst oder A-Dienst anfordern.

Sperrfahrzeuge

Sperrfahrzeuge

  • können, müssen aber nicht in der Rückmeldung hinterlegt werden
    (Ausnahme: Täglicher VGE vom Verband)
  • dürfen in einem Einsatz bis maximal 20 Uhr an dem Abend gesetzt werden,
    wo der Einsatz die Nacht verfallen würde – Ergo sind Einsätze ab 20 Uhr generell frei zum Auffüllen,
    wenn sie kommende Nacht verfallen
  • sind bei reinen Rettungsdiensteinsätzen (auch bei Auszeichnungseinsätzen) nicht zugelassen!
  • sind nur diese Fahrzeuge in unserem Verband zugelassen, bzw. gültig:
    • ELW (ELW 1, ELW 2 und/oder AB-Einsatzleitung)
    • LF, HLF, TLF, KLF und/oder TSF-W
    • FuStW, FuStW (DGL), FüKw oder Polizeihubschrauber
    • MTW-TZ

Der A-Dienst und B-Dienst hat das Recht bei

  • geteilten Einsätzen, die durchschnittlich 10.000 Credits oder mehr für ein Mitglied erwirtschaften,
  • Event-Einsätzen, die durchschnittlich 10.000 Credits oder mehr für ein Mitglied erwirtschaften,
  • erstellten VGEs,
  • geteilten Einsätzen mit einer zu erwartenden Auszeichnung
    in der Rückmeldung (mit Glocke) ein entsprechendes Sperrfahrzeug
    für den gleichen Tag bis 20 Uhr zu hinterlegen, wenn dieses noch nicht geschehen ist.
    Somit wird allen Mitgliedern im Verband die Möglichkeit geboten,
    den entsprechenden Einsatz mit abzuarbeiten.
    Allein der Ersteller des geteilten Einsatzes ist berechtigt,
    den Einsatz mit den entsprechenden Mitteln und dem Sperrfahrzeug vorzeitig zu beenden.

Beenden von Einsätzen

Alle Einsätze die vom Leitstellenspiel-Server

  • vor 04:00 Uhr MEZ (Winterzeit) oder
  • vor 05:00 Uhr MESZ (Sommerzeit)

geniert worden sind, unabhängig ob in einem Event, Verbands-Großeinsatz oder ein Einsatz vom Mitspieler, werden in der darauffolgenden Nacht vom System automatisch gelöscht, wenn diese bis dahin nicht beendet wurden (inklusive Patienten- / Gefangenen Abtransport!).
Dieses geschieht um ca. 03:30 Uhr MEZ (Winterzeit), bzw. um ca. 04:30 Uhr MESZ (Sommerzeit).
Ergo werden mit den gelöschten Einsätzen auch keine Credits verdient, die Fahrzeuge vor Ort, die Patienten und Gefangenen werden aus dem Einsatz entsprechend ohne Vergütung entlassen.

Alle Einsätze die vom Leitstellenspiel-Server

  • nach 04:00 Uhr MEZ (Winterzeit) oder
  • nach 05:00 Uhr MESZ (Sommerzeit)

geniert worden sind, werden in der Nacht am folgenden Tag vom System automatisch gelöscht, wenn diese bis dahin nicht beendet wurden.

Jeder Mitspieler, der Einsätze freigibt ist selbst verantwortlich seine freigegebenen Einsätze rechtzeitig zu schließen, sodass diese in der Nacht in dem der Einsatz verfällt vom System nicht automatisch gelöscht werden. Dieses soll eigenständig ab 20 Uhr geschehen.
Alle Einsätze die in der folgenden Nacht verfallen sind ab 20 Uhr generell frei zum Auffüllen,
unabhängig von der gesetzten Sperrzeit und dem Sperrfahrzeug im entsprechenden Einsatz.

4. Freigegebene Gebäude im Verband

Freigegebene Krankenhäuser und Polizeizellen:

Die Einlieferung von Verletzten in den Verbandseigenen Gebäuden „Krankenhäuser“ und „Polizeizellen“ (JVA) sind in unserem Verband kostenlos!

Alle Mitglieder können ihre Krankenhäuser und Gefängniszellen im Verband freigeben
(egal in welchem Baufortschritt sie sind).
Die jeweilige Abgabe vom Besitzer ist auf maximal 10% beschränkt,
da wir hier einen Wettbewerb untereinander entgegenwirken möchten.

Verbandsschulen:

Lehrgänge können auf den Verbandsschulen oder von Mitgliedern mit Schulen freigegeben werden.
Die Teilnahme an Lehrgängen an den Verbandseigenen Schulen sind kostenlos!
Die Abgabe für die Teilnahme an Schulen von Verbandsmitgliedern sind dem Besitzer freigestellt.

Kostenlose Lehrgänge an unseren Verbandsschulen kann jedes Verbandsmitglied anfordern
im internen Forum in unserem Verband unter „ANFORDERUNG Lehrgangswünsche im Verband“.

5. Verbandskasse:

Die Verbandskasse ist aktiviert.
Die Abgabe in die Verbandskasse ist freiwillig und kann von 0% bis 10% jederzeit geändert werden.

6. Verbandsregeln akzeptieren

Das die Verbandsregeln

  • gelesen
  • verstanden
  • umgesetzt
    und
  • akzeptiert

werden, bestätigt das Mitglied im Leitstellenspiel im internen
Forum unter „Verbandsregeln akzeptieren“
( Direkter Link: https://www.leitstellenspiel.de/alliance_threads/93595 )
innerhalb von 2 Tagen nach der Verbandsaufnahme.

Wortlaut:
„Verbandsregeln gelesen und akzeptiert. Mein Landkreis ist: (NUR EINER!)“

Sollte dieses nicht nach 2 Tagen geschehen sein, wird das Mitglied wieder entfernt.
Das Mitglied kann sich dann aber gerne ein zweites mal erneut bewerben.

Bei Fragen oder Verbesserungsvorschlägen steht das Admin-Team gerne zur Verfügung.

Wir wünschen Euch viel Spaß in unserem Verband!

Das Kopieren von Textinhalten, von Passagen, der Verbandsregeln, sowie alle anderen sonstige Textinhalten; oder der Gebrauch des Verbandsnamen, Verbandslogos ohne vorherige Genehmigung der Verbandsführung, bzw. des Eigentümers ist untersagt
und zieht bei Zuwiderhandlung Maßnahmen nach § 10 Abs. 2 und 3 UrhG nach sich!

Die Copyright

© Copyright 2021 – 2023

Aktuelle Anschrift siehe Impressum

(Stand: 01.01.2023)

Version 1.5: Seit dem 01.03.2023 bis dato
Version 1.4: Vom 01.01.2023 bis zum 28.02.2023
Version 1.3: Vom 02.11.2022 bis zum 31.12.2022
Version 1.2: Vom 01.10.2022 bis zum 02.11.2022
Version 1.1: Vom 27.03.2022 bis zum 30.09.2022
Version 1.0: Vom 01.01.2022 bis zum 26.03.2022